Wir haben die wesentlichen Neuerungen für Sie zusammengefasst:
- Statt „Behindertenheime“ heißt es nun „stationäre Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe“.
- In diesen sowie in allen Alten- und Pflegeheimen gilt: Zwei Besuche mit jeweils höchstens zwei Personen pro BewohnerIn pro Woche sind nunmehr zulässig.
- Die Erbringung und Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen der Logopädie ist ohne FFP2-Maske oder MNS zulässig.
Hier die ganze Novelle: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_94/BGBLA_2021_II_94.html