Fortbildung zur Allergeninformation

Richtig kennzeichnen leichtgemacht

Seit 2014 gilt die Allergeninformationsverordnung für Gastronomie, Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen und Buffetbetreibende. Diese Verordnung regelt die Weitergabe von Informationen unverpackter Lebensmittel, die Stoffe oder Erzeugnisse enthalten, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können. Alle Anbieter „offener Ware“ (Kalt- und Warmverpflegung) müssen über die 14 deklarationspflichtigen allergieauslösenden Substanzen Auskunft geben können.  Der Gast kann mündlich oder schriftlich Informiert werden. Wie diese Kommunikation am besten erfolgt erfahren Sie in dieser FORTBILDUNG.

Inhalte

  • Physiologische Grundlagen der Allergieentstehung
  • Unterscheidung und Abgrenzung: Allergie und Unverträglichkeit, gesundheitliche Gefahren
  • 14 deklarationspflichtige Allergene und ihre häufig unerwartete Verwendung (auch als Bestandteile) bei industrieller Herstellung
  • Verantwortung, Logistik, Dokumentation
  • Praktische Beispiele, Diskussion

Ziel

Die Fortbildung stattet die Teilnehmenden mit dem nötigen Wissen für die Umsetzung der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung aus.

Organisatorisches

Dauer & Methode: 3 Stunden Fortbildung

Termin & Ort: nach Vereinbarung in Ihrem Betrieb

Benötigte Ressourcen: Laptop, Beamer, Laserpointer, Flipchart