Der Weg zur Grünen Küche
Die Grüne Küche steht für vollwertig, vegetarisch und täglich frisch gekocht. Der Einsatz von gering verarbeiteten, saisonal-regionalen Lebensmitteln und die Bevorzugung von Bio und fairem Handel machen die Grüne Küche zu einer nachhaltigen Marke.
Die Vollwertigkeit steht für die breite Nutzung der Getreidevielfalt und den Einsatz von Vollkornmehl in hausgemachten Teigen und Getreideprodukten.
Die Kennzeichnung der Grüne Küche-Gerichte bzw. -Menüs führt zu deren besserer Sichtbarkeit und erleichtert EsserInnen die gesunde Wahl.

1. Telefonischer Erstkontakt & Ausfüllen des Anmeldeformulars
Bitte nehmen Sie mit Sura Maria Dreier für eine erste Information bzw. zur Besprechung der nächsten Schritte Kontakt auf.
T: 0316/82 20 94-72, E: sura.dreier@styriavitalis.at

2. Eingangsprüfung Grüne Küche
- Die Eingangsprüfung startet mit einem Speiseplancheck inklusive ausführlichem Feedback.
- Erstgespräch mit Beratung: Sie erhalten Rückmeldung zu Ihrem Angebot und möglichen Potentialen, außerdem Tipps und Optimierungsvorschläge zur Umsetzung der Nutzungskriterien. Eventuell eingeforderte Veränderungen sind innerhalb von sechs Monaten umzusetzen.
- Eine betriebsinterne Fortbildung ist kostenpflichtig möglich.
- Den abschließenden Teil der Eingangsprüfung bildet die Erstkontrolle. Sie prüft die Erfüllung der Grüne Küche-Kriterien, nimmt Einblick in Ihre Räumlichkeiten vor Ort sowie in den aktuellen Kontrollbericht der Lebensmittelbehörde. Eine Testkonsumation ergänzt gegebenenfalls die Kontrolle.

3. Lizenzvertrag & Lizenzkosten
Der Lizenzvertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen Styria vitalis und Ihrem Betrieb. Die Einstiegsgebühr und die Lizenzkosten werden verrechnet und Sie erhalten nach Bezahlung das Grüne Küche-Logo zugesandt.

4. Verleihung der Gewährleistungsmarke „Grüne Küche“
Die Verleihung erfolgt durch Styria vitalis. Sie erhalten eine Grüne Küche-Tafel, vier Aufkleber und eine Urkunde. Die Übergabe im Rahmen einer Feier hat sich bewährt. Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung von Pressetexten.

5. Sicherung der Qualität in den Folgejahren
Um die Qualität zu sichern, findet 1x/Jahr eine Überprüfung der Kriterien statt:
- Dazu fordern wir Ihren Speise- oder Menüplan über vier Wochen an und führen einen Speiseplancheck durch.
- Weiters vereinbaren wir mit Ihnen einen individuellen Kontrolltermin zur Qualitätssicherung. Bei diesem Check vor Ort prüfen wir die restlichen Kriterien sowie den jüngsten Kontrollbericht der Lebensmittelbehörde. Sie erhalten eine Fachberatung zu Speisenangebot und -zusammenstellung, zur Speisendeklaration und -zubereitung, zur Herkunft der Lebensmittel, zur Speisekartengestaltung, zu Fragen gesunder Ernährung etc.
- Als Lizenznehmer müssen Sie jedes Jahr eine Fortbildung nachweisen. Ein/e MitarbeiterIn kann jährlich kostenlos an einer Veranstaltung aus dem Fortbildungsprogramm von Styria vitalis teilnehmen. Wir erkennen Fortbildungen anderer Anbieter an, sofern sie einschlägige, fachspezifische Themen behandeln. Wird in einem Jahr keine Fortbildung absolviert, sind im darauffolgenden Jahr zwei Fortbildungen nachzuweisen. Auf Wunsch bieten wir Ihnen kostenpflichtig auch maßgeschneiderte, betriebsinterne Fortbildungen an.
Kosten im Einstiegsjahr
- Dreiteilige Eingangsprüfung: € 85,- pro Stunde exkl. 10% MwSt. sowie Testkonsumation
- Einstiegsgebühr: € 650,- exkl. 10% MwSt.
- Lizenzkosten: 357,- € pro Jahr exkl. 10% MwSt., anteilig verrechnet ab dem Einstiegsmonat
- Benutzungsentgelt für Werbepaket: € 270,- exkl. 10% MwSt., enthält die Grüne Küche-Tafel, die gerahmte Grüne Küche-Urkunde und vier Grüne Küche-Aufkleber
Kosten in den Folgejahren
- Jährliche Lizenzkosten: € 357,- exkl. 10% MwSt. sowie eine Testkonsumation
- Bei einer ungenügenden Erfüllung der Grüne Küche-Kriterien sind die Kosten für die zusätzliche/n (Nach-)Kontrolle/n vom Betrieb zu tragen: € 85,- pro Stunde exkl. 10% MwSt. und Testkonsumation.
- Ein zusätzlicher oder gewünschter Speiseplancheck kostet € 190,-.
- Wird die jährliche Fortbildungspflicht über zwei Jahre nicht erfüllt, erfolgt eine kostenpflichtige Fortbildung vor Ort.