Schulungen zur Allergeninformation

Styria vitalis bietet zu der seit Dezember 2014 geltenden Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV, Verordnung (EG)Nr. 1169/2011) Schulungstermine für Gemeinschaftsverpfleger und BuffetbetreiberInnen an.

Laut Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV, Verordnung (EG)Nr. 1169/2011)  müssen Lebensmittel, welche bei einem (kleinen) Teil der Bevölkerung (2-4 %) allergieauslösend sind, von allen Anbietern „offener Ware“ (Kalt- und Warmverpflegung) dem Gast zur Kenntnis gebracht werden. Dies kann mündlich oder schriftlich erfolgen und muss deutlich sichtbar kommuniziert werden (durch Hinweise auf Speisekarte, Aushang, auf den Speisen selbst u.a.).

Zwölf der 14 deklarationspflichtigen allergieauslösenden Substanzen (Allergene) sind natürliche Lebensmittel wie Ei, Milch, Krebstiere, Fisch und Weichtiere, Erdnuss, Soja, Schalenfrüchte (Nüsse), Sellerie, Senf, Sesam, Lupinen. Die restlichen beiden sind Inhaltsstoffe natürlicher Herkunft (Gluten im Getreide) sowie Sulfit (Konservierungsstoff).

Inhalte der Schulung

  • Physiologische Grundlagen der Allergieentstehung
  • Unterscheidung und Abgrenzung: Allergie und Unverträglichkeit, gesundheitliche Gefahren
  • Die 14 deklarationspflichtigen Allergene und ihre häufig unerwartete Verwendung (auch als Bestandteile) bei industrieller Herstellung
  • Verantwortung, Logistik, Dokumentation
  • Für praktische Beispiele und Diskussion ist Raum und Zeit